Einleitung
Stellt man Fotografen diese Frage, bekommt man fast immer die gleiche Antwort. Ein gutes Bild ist ein Bild das stimmig ist im Hinblick auf Bildkomposition, das im Hinblick auf Schärfe und Schärfeverlauf spitze ist, das eine neue Sicht auf Altbekanntes eröffnet, wo Licht und Schatten eine neue Interpretation erlauben, das nicht nur Reproduktion eines Motivs verkörpert, sondern in besondere Weise eine Abstraktion desselben darstellt, das einer eigenen Bildsprache des Fotografen entspricht, das aber auch emotional anspricht, kurzum ein Bild eben, das gefällt.
Alles Eigenschaften eines guten Bildes! Wirklich? Eben nicht! Gut und Böse sind keine Begriffe der Ästhetik, sondern der Moral und der Ethik. Ein guter Arzt ist auch nicht per se ein schöner Arzt.
Ästhetik
Moral und Ethik
Die Ethik (ebenfalls nach Wikipedia), „das sittliche Verständnis“, ist eines der großen Teilgebiete der Philosophie und befasst sich mit Moral, insbesondere hinsichtlich ihrer Begründbarkeit. Die Ethik – und die davon abgeleiteten Disziplinen (z. B. Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie) – bezeichnet man auch als „praktische Philosophie“, da sie sich mit dem menschlichen Handeln befasst
Ein „gutes Bild“ ist ein Bild, das – entstanden aus menschlichem Handeln – unseren moralischen Vorstellungen entspricht. Ob das Bild schön ist oder nicht, haben wir nicht hier, sondern unter dem Aspekt der Ästhetik zu diskutieren.
Eine besonders abartige Diskussion wabert zur Zeit durch die Medien, nämlich die causa Edathy. Dabei geht es mir garnicht um die sexuelle Veranlagung eines Einzelnen. Äußerungen wie die von Edathy sind jedoch nicht zu akzeptieren: „Ich bin nicht pädophil. In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, eine lange Tradition. Man muss daran keinen Gefallen finden, man darf es aber.“
Die kanadische Staatsanwältin sagte zu dem Fall sinngemäß aus: Ihre Polizisten hätten über 380 Kinder, schwerst misshandelt und traumatisiert, aus den Fängen derjenigen befreit, von denen Edathy die angeblich legalen Bilder bezogen hat. Es ist unbegreiflich, dass es in Deutschland Bilder 1. und 2. Kategorie gibt, von Kindern, die kaum ihre Einwilligung zu den Bildern gegeben haben. Die Diskussion aus den Anfangsjahren der Grünen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern freizugeben, fällt ebenfalls in diesen Kontext.
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im anglo-amerikanischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum.
Zusammenfassung
Bilder sind nicht allein nach ästhetischen Gesichtspunkten zu beurteilen, sondern immer auch nach ethischen. Da allerdings mangelt es vielen, die aus Unkenntnis oder mit Vorsatz dagegen verstoßen und nur deshalb oftmals nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie nicht entdeckt werden oder weil Diebstahl geistigen Eigentums als Kavaliersdelikt verstanden wird.
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Wolfgang Ahrens, im September 2013